Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
der Betrieb einer Gastronomie, einschließlich des Verkaufs von Speisen und Getränken sowie Vertrieb und Unterhalten von Gastronomiekonzepten nebst aller damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten.