Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen und die Vermittlung von Fahrzeugkaufverträgen, die Vermietung von Fahrzeugen, Bussen, Wohnmobilien, Abschleppen von Kraftfahrzeugen im behördlichen und privaten Auftrag sowie die Sicherstellung solcher Kraftfahrzeuge auf eigenem Werksgelände, die Pflege und Verwahrung solcher Fahrzeuge, Kleinstransporte, Unternehmensberatung sowie der Verkauf von Ersatzteilen und Rädern.