Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kultur und Brauchtumspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Pflege des regionalen Brauchtums, insbesondere die Durchführung, Organisation und Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen und Vorhaben, insbesondere die regelmäßige Stellung eines großen für die Öffentlichkeit zugänglichen Weihnachtsbaums im Ortskern der Gemeinde Dülken, bekannt als "Dölker Weihnachtsbaum Aktion".