Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Dies gilt in gleicher Weise für Liquidatoren.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Erbringung von Leistungen im Bereich des koordinierten Einkaufs von Reformwaren, Naturkost- und Naturdrogeriewaren, die Belieferung von Reformhäusern, Reformfachgeschäften und Partnergeschäften mit Reformwaren, Naturkost- und Naturdrogeriewaren, sowie Logistik, Dienstleistungen, Marketing und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte