Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Naturschutzes, des Umweltschutzes, des Klimaschutzes, der Ortsverschönerung und der Unfallverhütung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch weltweit mögliche Verkehrs-Lösungen, u.a. zu klimaneutralem, unfallfreiem, barrierefreiem und individuellem Verkehr mit autofreien menschenwürdigen Straßen, mit einem grenzenlosen Ticketsystem, mit schnellen Güterzügen für mehr LKWs auf der Schiene und ökologischen Gewerbegebieten. Mit politischen Kampagnen, Lobbyarbeit sowie mit der Arbeit als NGO und iNGO sollen die Lösungen weltweit bekannt gemacht werden und deren Umsetzung weltweit mit Beratungen und Vorträgen unterstützt werden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.