Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Die Geschäftsführer sind für Geschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftender Gesellschafter die Gesellschaft ist, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftender Gesellschafter der Kalksandsteinwerk Wankum GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Mönchengladbach, die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes, nämlich die Verwaltung des eigenen Vermögens.