Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, das Vermieten und Verpachten sowie die Veräußerung von Grundbesitz. Der Umfang der Tätigkeit darf die Grenzen einer vermögensverwaltenden Tätigkeit nicht überschreiten. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt zur Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesellschaften, insbesondere zur Beteiligung als persönlich haftender geschäftsführender Gesellschafter (Komplementär) an einer GmbH & Co. KG.