Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinschaftlich oder durch einen Liquidator und einem Prokuristen gemeinschaftlich vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann einzelnen Liquidatoren die Befugnis zur Alleinvertretung sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Vertrieb und die Montage von Innen- sowie Außentüren, von normalen Fenstern, Terassenfenstern, Treppen, Trittstufen, Bodenbelägen (Laminat, Parkett, Vinyl), Küchen, Küchenmöbeln und die Anfertigung, Herstellung sowie Reparatur von Möbeln