Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten.
der Ankauf und die Vermietung von Fahrzeugen sowie von Freizeitgegenständen wie z. B. Hüpfburgen, Torwände etc. sowie alle hiermit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.