Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere im Bereich von Brustkrebserkrankungen. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Betreuung von Langzeitdaten aus Wissenschaft, klinischen Studien und deren wissenschaftlichen Begleitprojekten, b) Förderung der Kooperation zwischen wissenschaftlichen Studiengruppen und Krebsregistern, c) die Vergabe von Forschungsaufträgen, d) Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Senologie, e) Förderung der "awareness" für das Thema Brustkrebs im öffentlichen Raum. f) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, g) Förderung der medizinischen Forschung zum Thema Brustkrebs. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigter Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO).