Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Sprachkurse, die Vorbereitung für Prüfungen, Fortbildungen, Weiterbildung, Ausbildung, Umschulung, Kongress-Organisation, die Begleitung von ausländischen Studierenden und Arbeitssuchenden, die Eröffnung von Filialen im Ausland und Kooperation mit anderen Schulen und Akademien im In- und Ausland, die spezialisierte Ausbildung im Ausland oder für Ausländer im Inland sowie Kenntnistransfer.