Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Vorstandsmitglieder einzelvertretungsbefugt sind. Er kann bestimmen, dass Vorstandsmitglieder berechtigt sind, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten zu verteten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens durch den Erwerb, das langfristige Halten und Verwalten von Beteiligungen an Kliniken im Bereich der Psychosomatik, Psychotherapie und Psychiatrie und damit zusammenhängenden Geschäftsfeldern, der Aufbau und Inbetriebnahme neuer Klinikstandorte sowie die Erbringung von operativen Dienstleistungen im Bereich HR, IT und kaufmännisches Controlling.