Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Code: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer (010)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Lieferung von Wärme, Kälte und Energie sowie der Bau und Betrieb konventioneller und regenerativer Strom-, Wärme- und Kälteerzeugungs- und -verteilungsanlagen und hiermit im Zusammenhang stehender Infrastrukturanlagen im Rahmen von Immobilienprojekten und der Betrieb von Versorgungs- und Kommunikationsinfrastruktur überwiegend auf dem Stadtgebiet Jüchen.