Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
a) der Handel, Tätigkeiten und Dienstleistungen im Bereich des Elektrotechnik-Handwerks und im Bereich der erneuerbaren Energien, hier vornehmlich die Beratung, Projektierung, Vermittlung und Installation von Photovoltaikanlagen, b) die Vermietung und Verpachtung von Immobilien und beweglichen Vermögensgegenständen und c) ferner der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sowie alle hiermit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.