Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens sowie das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland weitere Unternehmen erwerben, veräußern, verpachten oder sich an solchen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten und alle Geschäfte betreiben und Tätigkeiten vornehmen, die geeignet sind, den Unternehmenszweck der Gesellschaft und ihrer Unternehmen unmittelbar oder mittelbar zu erreichen oder zu fördern.