Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen als Holding-Gesellschaft an in- und ausländischen Unternehmen, Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör und schließlich die Vermietung und Verwertung von Fahrzeugen.