Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Vorbereitung, Planung und Durchführung von Immobilienprojekten aller Art, der Erwerb und die Veräußerung von Grundstückseigentum, Wohnungs- und Teileigentum sowie grundstücksgleicher Rechte, die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes sowie die Erbringung entsprechender Dienst- und Beratungsleistungen. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst ausdrücklich auch die Errichtung, Modernisierung und Instandsetzung von Immobilien sowie die Aufteilung von Grundstücken durch Teilungsvermessung und/oder Bildung von Wohnungseigentum.