Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Tätigkeiten im Bereich der Schweißtechnik sowie der Arbeitnehmerüberlassung, die Montage von Fertigteilen, Tätigkeiten im Bereich des Hausmeisterservices, der Vermessungstechnik und des Trockenbaus, insbesondere das Fliesen und Bodenverlegen, Tätigkeiten im Bereich der Alltags- sowie Haushaltshilfe und im Gebäudeservice sowie die IT-Hilfe für Senioren und das Catering für Partys.