Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
das Halten und Verwalten von Beteiligungen und eigenem Vermögen aller Art, der Abschluss von Kauf- und Nutzungsverträgen für Flurstücke, u.a. zur Errichtung und zum Betrieb von Energieanlagen & dazugehöriger notwendiger Infrastruktur, Projektierung, Planung, Bau und Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen (z.B. Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Windenergieanlagen und Bioenergieanlagen) inklusive der Vermarktung der Energie und ggf. die Veräußerung der Anlagen bzw. der entwickelten Projekte. Zu diesem Zweck können auch (Projekt-)Gesellschaften gegründet, erworben und/oder veräußert werden.