Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Verwaltung von eigenem Vermögen und Vermögen der Familie der Gesellschafter (Family- und Back Office-Tätigkeiten) und die Verwaltung und Vermietung von eigenen und fremden gewerblichen Immobilien, die keine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO erfordern, sowie die Tätigkeit als Facility Manager, z.B. Planung und Controlling von Instandhaltungsarbeiten, das Verwalten und Vermarkten eigener und fremder Lizenzen und Marken, Betreuung eigener und fremder Webadressen/Webseiten inkl. Social Media Kanäle, der Handel mit und die Vermietung von Luxuswaren aller Art, wie z.B. Sportwagen, Luxusuhren, Edelmetalle etc. sowie der Handel mit eigenen Wertpapieren und eigenen Devisengeschäften (sog. Trading GmbH); sie darf auch die persönliche Haftung und die Geschäftsführung sowie Vertretung in Personengesellschaften übernehmen.