Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
der An- und Verkauf sowie die Vermittlung von Fahrzeugen, vorrangig Oldtimern/Youngtimern sowie der Handel mit Zubehör- und Ersatzteilen sowie Pflegeprodukten für Fahrzeuge aller Art, die Begleitung und Überwachung von Reparaturen- und Restaurationsarbeiten sowie deren Vermittlung, die Fahrzeugaufbereitung sowie die Vermittlung von artverwandten Tätigkeiten