Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Handel und Dienstleistungen von und mit Informationstechnik, Betriebsausstattung, Haustechnik, Dekorationsartikeln, Kosmetika, Friseur- und Salonbedarf, Freizeit- und Sportartikeln, Sonderposten (z. B. Insolvenzmasse), Textilien, Konsumgütern und Massenwaren (Food und NonFood), Spielzeug, zu diesem Zweck auch die Gründung und die Verwaltung von Marken, stationären Verkaufsstellen und Online-Shops.