Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Gegenstand
die Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen durch ein breites außerschulisches Bildungsangebot in Form einer Junior-Universität. Diese soll als stetige und dauerhafte Bildungseinrichtung in Ergänzung zu den existierenden Schul- und Ausbildungssystemen durch ein attraktives und qualitativ hochwertiges Angebot dazu beitragen, den Standort insgesamt zu fördern und zu sichern. Zweck der Gesellschaft ist mithin die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Erziehung. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.