Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Verkauf von selbstgemachten Speisen und Getränken, Handel mit Lebensmitteln, Gastronomiebedarf und Innenausstattung für Gastronomie sowie Erbringung von Dienstleistungen und Beratung im Bereich Buchhaltung für Gastronomie, Inneneinrichtung und Personalvermittlung für Gastronomie sowie Künstlermanagement und die Planung von Veranstaltungen einschließlich Catering sowie von Schulungen und Coaching des Personals für Gastronomie.