Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, dass ein Geschäftsführer nur mit einem weiteren Geschäftsführer zur Vertretung berechtigt ist.
Code: vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer (024)
Gegenstand
der Aufbau und die Pflege eines internationalen Industrie- und Forschungsnetzwerkes, die Beratung, das Anbieten von Serviceleistungen, die Aus- und Weiterbildung sowie die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Kontext der Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Zur Erreichung dieser Zwecke arbeitet die Gesellschaft auch mit Instituten und Ausgründungen der Aachener Hochschulen zusammen.