Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Management und IT-Beratung im Kontext der Digitalisierung und Modernisierung von Unternehmen, Optimierung der Unternehmerprozesse auf Fach- und IT-Seite, Dienstleistungen im Bezug auf Produktentwicklung und Innovation, Design, Entwicklung, Implementierung, Verkauf, Reselling und Betrieb von Software- und Digitalisierungs-Lösungen sowie schließlich Trainingsangebote und Veranstaltungen im Kontext "Digitaler Wandel"