Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
- der An- und Verkauf von Grundstücken sowie Immobilien, auch die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von eigenen Immobilien, - die Renovierung, Sanierung, Modernisierung, der Ausbau und die Fertigstellung von Immobilien, auch die Fertigstellung von Neubauten, - die Entwicklung und Umsetzung von Immobilienbauprojekten jeder Art, auch als Bauträger, - die Erbringung von Dienstleistungen an Dritte, welche die Entwicklung und Umsetzung von Immobilienbauprojekten betreiben.