Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Vermittlung von Verkaufsgeschäften in Bezug auf und der Verkauf von Waren aller Art, insbesondere von Baustoffen und -materialien, Werkzeugen, Kleingeräten und Solar- und Photovoltaikanlagen, sowie diverse Beratungsleistungen, insbesondere in Bezug auf die Baubranche und die Installation von Solar- und Photovoltaikanlagen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.