Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Beratung zu und Durchführung von diagnostischen Verfahren, das Anbieten und Abhalten von Seminaren und Schulungen zu diagnostischen Verfahren sowie der Vertrieb und die Vermarktung, auch im Wege der Vermittlung, von Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Laborausstattungen; weiter die Gartengestaltung und Baumpflege.