Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten.
der An- und Verkauf, die Verwaltung eigener und fremder Immobilien und die Abwicklung damit verwandter Geschäfte, soweit dies keiner besonderen behördlichen Genehmigung bedarf.