Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch alle Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einen oder mehrere Geschäftsführer zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft ermächtigen. Sie kann einen oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Betrieb einer onlinebasierten E-Learning-Schulungsplattform unter der Marke www.digi-duck.com sowie die gesellschaftliche Beteiligung und Finanzierung an Unternehmen aus vergleichbaren Segmenten; darüber hinaus die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, soweit keine genehmigungspflichtigen Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte vorliegen.