Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch alle Liquidatoren gemeinsam vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann den Liquidatoren die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft alleine zu vertreten und im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vorzunehmen.