Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
ausschließlich die Verwaltung eigenen Grundbesitzes oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen zu verwalten und zu nutzen, Wohnungsbauten zu betreuen und Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung zu errichten und zu veräußern. Die Gesellschaft betreibt ausdrücklich keinen Immobilienhandel oder führt andere, originär gewerbliche Tätigkeiten aus.