Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Errichtung und der Betrieb von Informations- und Shoppingportalen im Internet im In- und Ausland, insbesondere auf dem Gebiet des Preis-, Dienstleistungs- und Produktvergleichs für Endverbraucher und Unternehmen sowie die Entwicklung, der Betrieb und Vertrieb von Software in branchenverwandten Bereichen, insbesondere Optimierungs-Dienstleistungen.