Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Für Geschäfte mit der NIPPON EXPRESS (DEUTSCHLAND) GmbH & Co. KG mit Sitz in Mönchengladbach sind die Geschäftsführer von der Beschränkung des § 181 Alt. 2 BGB befreit.
Einzelprokura mit der Befugnis, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit der NIPPON EXPRESS (DEUTSCHLAND) GmbH & Co. KG mit Sitz in Mönchengladbach zu vertreten:
die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der NIPPON EXPRESS (DEUTSCHLAND) GmbH & Co. KG mit Sitz in Mönchengladbach, die folgenden Unternehmensgegenstand hat: Betrieb einer Luft- und Seespedition, Zollagentur, Charter- und Brokerunternehmung für Luft- und Schifffahrtslinien sowie für Fuhrunternehmen; Güternahverkehr und Umzugsverkehr; das Lagergeschäft; ferner das Reisebüro- und Reiseveranstaltungsgeschäft sowie der Betrieb einer Versicherungsagentur; schließlich alle Geschäfte, die mit obigen Tätigkeiten zusammenhängen.