Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
mit der Befugnis, die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem der Geschäftsführer Lutz Gronau, Björn Gronau oder Benjamin Gronau zu vertreten und im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
mit der Befugnis, die Gesellschaft gemeinschaftlich mit dem Geschäftsführer Sven Oliver Börstinghaus zu vertreten und im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
mit der Befugnis, die Gesellschaft gemeinschaftlich mit dem Geschäftsführer Sven Oliver Börstinghaus zu vertreten und im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
mit der Befugnis, die Gesellschaft gemeinschaftlich mit dem Geschäftsführer Sven Oliver Börstinghaus zu vertreten und im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
die Projektierung, Entwicklung von Immobilien einschließlich der Bebauung, die Baulandentwicklung sowie der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien.