Die Gesellschaft hat einben oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen gemeinschaftlich vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
die Tätigkeit der technischen und wirtschaftlichen Beratung und die Erbringung von Ingenieurleistungen auf den Gebieten der Anlagen- und Verfahrenstechnik, der technischen Gebäudeausstattung und der Bautechnik sowie des Bautriebs und des Projektmanagements.