Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator bestellt, ist dieser alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch diese gemeinschaftlich vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einzelne, mehrere oder alle Liquidatoren zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft ermächtigen.
die Veranstaltung von Events, die Pflege und Förderung von Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern und Unternehmen sowie die Vermittlung und Abwicklung von Aufträgen von Kunden an Unternehmer und Unternehmen.