Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
die Abnahme von Handwerksleistungen in der Sanierung von Oberflächen und Betonsanierung nach den Richtlinien der BDSF-Musterordnung für Sachverständige, außerdem Tätigkeiten im Holz- und Bautenschutz sowie schließlich Gebäudereinigung.