Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der DORNIEDEN Gruppe GmbH & Co. KG mit Sitz in Mönchengladbach, deren Gegenstand des Unternehmens der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung, die Erbringung zentraler Dienstleistungen an verbundene Unternehmen sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundbesitz und sonstigen Vermögensgegenständen ist