Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein; mehrere Liquidatoren vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Veräußerung und sonstige Verwertung von Unternehmensbeteiligungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere auch die Konzernsteuerung und -verwaltung sowie die strategische Verwaltung des Vermögens des Unternehmens.