Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Übernahme und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen nebst allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfts- und Rechtshandlungen sowie alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind.