Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der An- und Verkauf sowie die Vermittlung von unbebauten und bebauten Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten sowie die Bebauung dieser Immobilien durch zu beauftragende Fachfirmen für eigene oder fremde Rechnung; ferner die Ausführung von Bautätigkeiten wie Trockenbau und Bauendreinigung und die Vermittlung von Bauwerkverträgen an Dritte (insbesondere Sanitär-, Heizungs-, Elektro-, Boden-, Fenster-, Fliesen- und Malerarbeiten) sowie die Verwaltung eigener Immobilien und die Baubetreuung.