Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Durchführung von Baumaßnahmen als Bauträger im eigenen Namen und/oder für eigene oder fremde Rechnung, An- und Verkauf oder Vermittlung von bebautem oder unbebautem Grundbesitz jeglicher Art, die Betreuung von Wohn- und/oder Gewerbebauten, Wohnungsverwaltungen, Projektentwicklung im eigenen und/oder fremden Namen sowie die Vermittlung von Mietverträgen.