Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
a) das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere durch den Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen aller Art an anderen Gesellschaften sowie der Übernahme von deren Geschäftsführung, b) die Erbringung von Managementleistungen aller Art mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung für verbundene Unternehmen und Unternehmen, an denen eine Beteiligung aussondiert wird, c) der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Immobilien sowie das Betreiben aller Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.