Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Anlagevermittlung und Anlageberatung auf Grund des § 2 Absatz (10) KWG gemäß Registrierung bei der BaFin als vertraglich gebundener Vermittler ausschließlich unter der Haftung eines CRR-Kreditinstituts oder Wertpapierhandelsunternehmens. Die Gesellschaft ist in der Vermittlung von Darlehen gemäß § 34c Absatz (1) Satz 1 Nr. 2 GewO, Vermittlung von Darlehen gemäß § 34i Absatz (1) GewO sowie als Versicherungsmakler gemäß § 34d Absatz (1) tätig.