Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
die Projektplanung, die Planung, Errichtung, Sanierung und der Verkauf von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbeimmobilien, schlüsselfertiges Bauen, erlaubnispflichtige Bauträgertätigkeit gemäß § 34 c Abs. (1) Nr. 3 a) GewO, ferner An- und Verkauf von Grundstücken und/oder grundstücksgleichen Rechten sowie Gebäuden jeder Art.