Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Beratung mittelständischer Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Der Tätigkeitsbereich kann sich auf die klassische betriebswirtschaftliche Beratung, inklusive der Begleitung bei Nachfolge- und oder Beteiligungsthemen erstrecken sowie auf die Planung, Begleitung und Umsetzung von Projekten im Bereich des Finanzstrukturmanagements. Insbesondere zählt hierzu auch die Finanz-/ Bankenkommunikation, die Vermittlung klassischer Finanzierungsmittel, die Beschaffung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten wie Factoring, Einkaufsfinanzierung, Leasing und artverwandte Produkte, sowie die Beratung bei Eigenkapitalthemen und Eigenkapitalbeschaffung.