Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie die Befugnis, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen, erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Betrieb einer Diskothek, das Aufstellen und der Betrieb von Geldspieleautomaten, die Reinigung von Kleidung und die Gebäudereinigung, der Betrieb einer Shisha- und Loungebar, der Betrieb eines Wettbüros und der Handel mit und der Vertrieb von Gastronomiebedarf.