Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Veräußerung, das Halten, die Gründung, die Entwicklung und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, die insbesondere in den Bereichen digitale Technologien und Services tätig sind. Ferner (1) die Beratung und die Erbringung von Managementleistungen aller Art für die Unternehmen, an denen Beteiligungen oder zu denen sonst konzernmäßige Verflechtungen bestehen, (2) die Entwicklung und Verwaltung von unternehmensgegenständlichen Projekten im In- und Ausland sowie der Ankauf und Verkauf von Liegenschaften sowie (3) die Erbringung aller Dienstleistungen, die mit dem Unternehmensgegenstand in direktem oder indirektem Zusammenhang stehen, insbesondere Dienstleistungen der Betriebsorganisation sowie auf dem Gebiet der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik.